Offener Brief an die Mindelheimer Zeitung – Thema: Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen
Sehr geehrter Herr Geiger, zu Ihrem heutigen Artikel über die Haltung der Gruppe „Impulse“ ist aus meiner Sicht Folgendes ergänzend mitzuteilen: In seinem 14. Tätigkeitsbericht berichtet der Bayerische Beauftragte für den Datenschutz dem Bayerischen Landtag, dass es nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn Gemeindebürgern keine Abschrift der Niederschrift öffentlicher Sitzungen erteilt wird. Sie finden den kompletten Tätigkeitsbericht unter folgender Adresse im Internet: https://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/cat_view/25-tb-bundeslaender/7-bayern/44-landesdatenschutzbeauftragter. Zum schnelleren Überblick hänge ich Ihnen einen Auszug an, in welchem die betreffende Stelle mit einem roten Pfeil markiert ist. In einer jüngeren Veröffentlichung weist der Datenschutzbeauftragte auf die Risiken der Veröffentlichung im Internet hin. Die Ausführungen finden Sie…