Bürgermeister Paul Gruschka hat die Ablehnung der Spenden 2018 durch nicht-öffentlichen Mehrheitsbeschluss des Stadtrates von Bad Wörishofen vom 18.02.2019 beanstandet und außer Vollzug gesetzt.
Die Spenden 2018 in Höhe von ca. 94.000 EUR müssen daher derzeit nicht zurückgezahlt bzw. zurückgegeben werden.
Der Stadtrat erhält in der nächsten nicht-öffentlichen Stadtratssitzung Gelegenheit die Spenden doch noch anzunehmen.
Gruschka hält den ablehnenden Beschluss für rechtswidrig. Die Stadt Bad Wörishofen hat sich an die Handlungsempfehlungen des Bayerischen Innenministeriums gehalten. Die pauschale Ablehnung durch elf Stadträte stellt einen schwerwiegenden Ermessensfehler dar. Eine Beeinflussung der Arbeit der Verwaltung bzw. des Stadtrates durch Spender ist nicht erfolgt. Dies ist ein ausschließliches Kriterium und nur in einem konkreten Verdachtsfall einer solchen Einflussnahme darf eine Spende abgelehnt werden. Dies ist bei keinem der ca. 60 Spender der Fall. Eine Spende darf also wegen Folgekosten und anderen Gründen nicht abgelehnt werden.
Es kommt zwar rechtlich nicht darauf an, aber die Folgekosten liegen weit unter 50.000 EUR und daher ist hierfür der Bürgermeister allein zuständig.
Es ist zu befürchten, dass diese Entscheidung negative Folgen für das Spendenaufkommen hat.
Die veröffentliche Stellungnahme des vielfältigen Förderers der Stadt Bad Wörishofen Herrn Hans Joachim Kania vom 4. März 2019 spricht Bände.