Betrifft den Artikel der Mindelheimer Zeitung vom 16.03.2019 „CSU: Die Investitionen sind nicht das Problem“.
Diese Behauptung der CSU ist falsch. Auch eine Stadt kann nicht die Einnahmen reduzieren und gleichzeitig die Ausgaben erhöhen. So kann weder die schwäbische Hausfrau, noch ein Unternehmen, noch eine Kommune agieren.
Die CSU verschweigt, dass auf der Einnahmenseite die Stadt Bad Wörishofen ihre Einnahmemöglichkeiten seit Jahren nicht ausschöpft. An den weit unterdurchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 240% und den großzügigen Erlass von Fremdenverkehrsbeiträgen sei erinnert.
Die CSU verschweigt weiter, dass die Ausgabenseite durch eine Vielzahl von unabweisbaren Pflichtaufgaben belastet ist. Teilweise stammen diese noch vom Amtsvorgänger wie z.B. diverse Kanalbaumaßnahmen. Hinzukommen noch teure aktuelle Stadtratsbeschlüsse.
All dies sind Themen, für die der Bürgermeister nicht zuständig ist. Bekanntlich darf der Erste Bürgermeister nur laufende Angelegenheiten, die für die Stadt keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen erledigen. Die Geschäftsordnung setzt dem Bürgermeister ein klares Limit bei 50.000 EUR im Einzelfall.
Das Märchen, dass die Verwaltung für den Ergebnishaushalt zuständig sei und der Stadtrat nur für die Investitionen, ist leicht zu widerlegen, denn selbstverständlich führen alle Investitionen über die Abschreibungen zu einem Aufwand im Ergebnishaushalt. Die Liste ließe sich beliebig erweitern. Es ist erstaunlich welch grobe Fehlvorstellungen hier bestehen, obwohl die Stadt seit 2009 Bilanzen erstellt. Auch bei einer Bilanz gehören bekanntlich Aktiva und Passiva zusammen.
Nachdem mehrere Beratungen in Ausschusssitzungen keine Beschlüsse erbrachten, hatte die Kämmerei pflichtgemäß in den Haushaltsentwurf alle Stadtratsbeschlüsse aufzunehmen. Als dann der diesjährige Haushaltsentwurf von der Kämmerei erstellt war und die Kämmerei pflichtgemäß schwerwiegende Warnungen aussprach, hat der Erste Bürgermeister den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Arbeitsunterlage für die Haushaltsberatungen dem Stadtrat vorgelegt. Es wurde bisher im Stadtrat über die Finanzen weder beraten, noch wurde die Haushaltssatzung beschlossen. Dass im Entwurf des Vorberichtes die Kämmerin auf das Risiko des Versagens der Genehmigung hinwies ist sogar ihre Pflicht, denn dieser Bericht hat einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben zu geben (§ 6 KommHV-Doppik). Selbstverständlich darf der Erste Bürgermeister keine Beschlüsse des Stadtrates streichen, dies kann nur der Stadtrat selbst.
Wir befinden uns derzeit in dem Bereich der Erstellung der Haushaltssatzung und es ist schlichtweg falsch, dass der Bürgermeister und die Verwaltung dafür alleine zuständig sind. Ebenso falsch ist, dass von Bürgermeister und Verwaltung die Vorlage eines ausgeglichenen Ergebnishaushaltes gefordert werden kann. Wieder mal eine Meinung von Welzel und Bahle-Schmid ohne rechtlichen Hintergrund. Bürgermeister und Verwaltung (Kämmerei) haben den Entwurf einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes auf Verwaltungsebene zu erstellen unter Berücksichtigung aller Stadtratsbeschlüsse. Dazu sind Mittelanforderungen, Einnahmeschätzungen sowie Überlegungen zu allen sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bei den einzelnen Ämtern der Stadtverwaltung einzuholen. Anschließend ist der Entwurf dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vorzulegen. Dass in diesen Entwurf vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen und Investitionen einfließen versteht sich von selbst, denn der Bürgermeister muss mit seiner Verwaltung die Beschlüsse des Stadtrates vollziehen. Die dafür notwendigen Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes einzustellen. Den Haushaltsausgleich herbei zu führen ist das Ziel der Haushaltsberatungen, die auf der Grundlage des Verwaltungsentwurfs üblicherweise zunächst in nichtöffentlichen Vorberatungen beginnen können. Der Stadtrat ist das zuständige Gremium, das den Vollzug von Beschlüssen aussetzen oder verschieben und ggf. die vorgesehenen Mittel streichen kann. Hierbei handelt es sich um rein kommunalpolitische Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Der Stadtrat ist das Organ, das schlussendlich für einen Haushaltsausgleich zu sorgen hat. Sonst niemand! Wenn alle Vorschläge abgestimmt und Änderungswünsche eingearbeitet sind, beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung samt sämtlicher Anlagen (u.a. Haushaltplan, Stellenplan). Art. 65 Abs. 1 BayGO.
Ohne den Finanzhaushalt überhaupt zu erwähnen, wird in der Überschrift des Artikels fälschlicherweise behauptet, die Investitionen seien nicht das Problem.
Die Verschiebung der Haushaltsberatungen auf einen späteren Termin ist bei dieser Situation sachgerecht. Welzel und Bahle-Schmid haben, wie alle Mitglieder des Rates, erst in den letzten Tagen neue Anträge von Dritten ohne Finanzierungsvorschlag erhalten, mit denen wieder Ausgaben in erheblicher Höhe beantragt werden. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass Bürgermeister, Kämmerei und die weiteren Ämter intensiv bemüht sind, zu einem Haushaltsausgleich zu kommen.
Da stolpern zwei Christsoziale über durchaus schwierige Themen mit ein zwei Sätzen hinweg. Der Ergebnishaushalt wird nicht erklärt sondern fälschlich behauptet, dafür sei der Bürgermeister und die Verwaltung alleine zuständig. Richtig ist, dass beim Ergebnishaushalt, der in einer Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht, die Aufwendungen die Erträge überschreiten! Der Anstieg der Personalkosten wird u.a. durch Tariferhöhungen und die Einstellung von notwendigem Kindergartenpersonal verursacht. Die Übernahme des Personals des Hortes wurde auch vom Stadtrat beschlossen. Die Kreisumlage wird vom Landratsamt festgesetzt und nicht vom Bürgermeister. Die Gewerbesteuerumlage muss von der Stadt an Bund und Land gezahlt werden. Der Bürgermeister hat auf die Höhe dieser Ausgaben keinerlei Einfluss. Zuweisungen, Zuschüsse und Sozialtransferleistungen sind überwiegend auf das Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) zurückzuführen. Jeder weiß, dass die Stadtverwaltung in dem Bereich der Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte aufgrund der wachsenden Einwohnerzahlen viel leistet. Ebenso gründen die Sach- und Dienstleistungen für Schule, Feuerwehr, Vereine, Betrieb von Eishalle und Freibad auf den Mittelanforderungen z.B. von Schulleitung, Kindergartenleitung, Feuerwehrkommandanten bzw. von Anträgen der Vereine. Über diesen Aufwand entscheidet endgültig auch der Stadtrat.
Die CSU sträubt sich seit Jahren den Gewerbesteuerhebesatz von 240 % auf ein normales Niveau von 319% anzuheben, obwohl Landratsamt und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband seit Jahren warnen. Besonders natürlich Welzel und Bahle-Schmid! Die Christsozialen nehmen mit ihrer Gewerbesteuerpolitik billigend in Kauf, dass der Stadt zu wenig von der Gewerbesteuer bleibt, weil bei der Berechnung der von der Stadt abzuführenden Kreisumlage der aktuelle Nivellierungshebesatz in Höhe von 310 % zugrunde gelegt wird. Es ist mehr als merkwürdig, dass das Großunternehmen Grob in Mindelheim anscheinend keine Probleme hat, die mit einem Hebesatz von 315% geschuldete Gewerbesteuer zu zahlen.
Interessant ist auch, dass nun plötzlich, die Christsozialen für sich in Anspruch nehmen, gefordert zu haben, dass die Ausgaben zum Bauunterhalt einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Natürlich, nachdem ich bei fast jeder Haushaltsrede Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen angemahnt hatte. Es ist doch bekannt, dass wir für größere Instandsetzungsmaßnahmen, besonders für die Reparatur plötzlich eintretender Defekte, keine Mittel haben und die meisten über Kredite finanzieren müssen. Die Rathaussanierung wurde schon lang vor der Amtszeit von Bürgermeister Gruschka geschoben.
Die Aufgaben des Kur- und Tourismusbetriebes werden durch das Amt VI der Stadtverwaltung übernommen. Regelmäßig wird im Rahmen der Haushaltsberatungen über das Defizit in dieser Abteilung hergezogen, weil durch die Erträge aus Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag und Benutzungsgebühren der Aufwand nicht gedeckt werden kann. Selten öffentlich kommuniziert wurde bisher, dass dieses Amt die Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung aller bebauten und unbebauten Grundstücke der Kureinrichtungen zu finanzieren hat. Dazu gehören u.a. das Kurhaus mit Pergola, das Sebastian-Kneipp-Museum, das Dienstgebäude des Amtes, die Gradieranlage, die Wetterstation, die Wandelhalle, das historische Badehaus, das Haus zum Gugger, die Tennisanlage, die Wanderwege mit Kneippwald, Trimmpfad und Barfußparcour, Kneipp-Anlagen, Kuranlagen, Plätze und Beete. Es geht in diesem Amt nicht nur um die Organisation und Durchführung schöner Veranstaltungen, Stadtführungen, die Teilnahme an Messen, die Schaltung von Anzeigen, die Betreuung von Gästen und die Finanzierung des Kurorchesters, sondern auch um zeitaufwändiges und kostenintensives Immobilienmanagement. Nachdem im letzten Kurausschuss geplante Informationen zum Haushalt 2019 hierzu auch einfach mehrheitlich abgesetzt wurden, kann man sich nur noch wundern.
Abschließend und auch hier wollen die Finanzexperten der Fraktion der CSU aus meiner Sicht mit einer vorsätzlich unrichtigen Darstellung wieder einmal das Rathaus, sprich den Bürgermeister und die Verwaltung in der Öffentlichkeit herabwürdigen: weder Bürgermeister noch Verwaltung haben die Befugnis Gebührenerhöhungen vorzunehmen. Für die Erhebung von Gebühren bedarf es einer vom Stadtrat erlassenen Satzung. Bei Gebührenerhöhungen muss diese geändert werden und zwar ausschließlich vom Stadtrat. Wer das nach mehrjähriger Mitgliedschaft im Stadtrat und in herausgehobenen Funktionen immer noch nicht weiß, dem ist nicht zu helfen!