Offener Brief an die Mindelheimer Zeitung – Thema: Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen

Sehr geehrter Herr Geiger,

zu Ihrem heutigen Artikel über die Haltung der Gruppe „Impulse“ ist aus meiner Sicht Folgendes ergänzend mitzuteilen:

In seinem 14. Tätigkeitsbericht berichtet der Bayerische Beauftragte für den Datenschutz dem Bayerischen Landtag, dass es nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn Gemeindebürgern keine Abschrift der Niederschrift öffentlicher Sitzungen erteilt wird. Sie finden den kompletten Tätigkeitsbericht unter folgender Adresse im Internet: https://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/cat_view/25-tb-bundeslaender/7-bayern/44-landesdatenschutzbeauftragter. Zum schnelleren Überblick hänge ich Ihnen einen Auszug an, in welchem die betreffende Stelle mit einem roten Pfeil markiert ist.

In einer jüngeren Veröffentlichung weist der Datenschutzbeauftragte auf die Risiken der Veröffentlichung im Internet hin. Die Ausführungen finden Sie unter folgender Adresse im Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/verwaltung/Niederschr.htm. Diese Veröffentlichung hänge ich ebenfalls an.

Das Argument des Datenschutzbeauftragten, dass durch die Veröffentlichung von Niederschriften im Internet weltweit und von wem auch immer Rückschlüsse gezogen und deshalb Risiken hinsichtlich der Verletzung des Datenschutzes und des Selbstbestimmungsrechtes eintreten können, überzeugt mich.

Aus meiner Sicht hat sich die Gruppe „Impulse“ bisher nicht mit der durchaus schwierigen rechtlichen und insgesamt sehr komplexen Materie in dieser Tiefe befaßt hat. Eine rechtlich fundierte Begründung für die Forderung nach Veröffentlichung wurde bisher nicht geboten. Die Transparenz öffentlicher Sitzungen ist durch die Teilnahme der Öffentlichkeit und die ausführliche Berichterstattung der regionalen Medien gesichert. Auskunftsansprüche können von Bürgerinnen und Bürgern bei berechtigtem Interesse an die Verwaltung gerichtet werden. Eine rein populistische Haltung ist der Klärung dieser Angelegenheit abträglich. Wenn andere Kommunen amtliche Niederschriften ins Internet stellen und die Mitglieder des Rates bzw. darin von Beschlüssen betroffene Bürgerinnen oder Bürger mit der Veröffentlichung einverstanden sind, nehmen sie ihr Selbstbestimmungsrecht wahr. Das bedeutet aber nicht, dass die Stadt Bad Wörishofen deshalb genauso zu handeln hat.

Ich gebe zu, dass ich vor einem Jahr auch keine grundsätzlichen Bedenken hatte, einer Veröffentlichung zuzustimmen. Zu dieser Zeit waren die Risiken des Internets noch nicht in dem Umfang bekannt, wie das heute der Fall ist. Zu dieser Zeit war aus meiner Sicht auch noch eine großzügigere Handhabung des Datenschutzes möglich. Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 28.05.2018 – die selbst kleine und mittelgroße Vereine bei ihrer Vereinsverwaltung erheblich beeinträchtigt – sehe ich bei der öffentlichen Verwaltung die Notwendigkeit strikter Einhaltung der Bestimmungen. Einer Veröffentlichung der amtlichen Niederschriften öffentlicher Sitzungen werde ich deshalb nicht mehr zustimmen. Ich bin Mitglied des Stadtrates in Bad Wörishofen und nicht der ganzen Welt!

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hützler