Gruschka hatte seine Weigerung die Orga-Untersuchung herauszugeben mehrfach in Sitzungen begründet: Die Organisationsuntersuchung behandelt hauptsächlich Fragen des Aufbaus und der Organisation der Stadtverwaltung und gibt Hinweise zur Prozessoptimierung. Aufgrund der Organisationshoheit des Ersten Bürgermeisters ist die Organisation auch Sache des Bürgermeisters. Zudem sind in der Untersuchung personenbezogene Daten von Mitarbeitern enthalten, die einer Herausgabe widersprechen. Außerdem hat Gruschka die Inhalte der Untersuchung in der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung vom 26. Januar durch die Bayerische Verwaltungsakademie dem Stadtrat vorstellen lassen und diese Präsentation dem Stadtrat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Nunmehr liegt ein Schreiben der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Unterallgäu an die Stadtratsfraktion der SPD aufgrund einer erneuten Beschwerde gegen Gruschka vor, das Gruschka’s Rechtsauffassung bestätigt.
Die Rechtsaufsicht bestätigt, dass weder der Stadtrat als Ganzes noch einzelne Stadträte oder Stadtratsfraktionen einen Anspruch auf Herausgabe des Organisationsgutachtens haben.
Die Rechtsaufsicht weist ergänzend auf die Möglichkeit hin, dass der Stadtrat einzelne Stadtratsmitglieder beauftragen kann, Akteneinsicht zu nehmen. Der Stadtrat hat kein Recht auf Unterlassung aller Unterlagen. Die Rechtsaufsicht bestätigt, dass dem Recht auf Unterrichtung Genüge getan wurde, indem die Inhalte des Gutachtens mittels einer Power Point Präsentation der Bayerischen Verwaltungsakademie dargestellt und diese für den Stadtrat ins Ratsinformationssystem eingestellt wurden.
Wegen der in der Organisationsuntersuchung enthaltenen personenbezogenen Daten und dem zu gewährenden Datenschutz empfiehlt die Rechtsaufsicht eine eventuelle Beauftragung auf maximal zwei Stadtratsmitglieder zu beschränken und diese vom Bürgermeister nochmals auf ihre Verschwiegenheitspflicht besonders hinzuweisen.
„Allein schon dieser Hinweis sagt deutlich, dass mit der Organisationsuntersuchung sehr sorgfältig umgegangen werden muss. Ich tue dies auch zum Schutz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In solchen Fällen darf ein Bürgermeister nicht nachgeben, auch wenn eine Vielzahl von Stadträten unberechtigte Forderungen stellen“, betont Gruschka.