Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Hützler – Artikel der Mindelheimer Zeitung vom 11.05.2019: „Geld vom Freistaat: Fluch oder Segen?“

Die in diesem Artikel veröffentlichten Meinungen widersprechen sich so, dass es selbst dem in öffentlichen Finanzen erfahrenen Leser schwer fallen dürfte die Dinge im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Stabilisierungshilfen seit 2019 einzuordnen.

Die Stadt Bad Wörishofen ist bekanntlich zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Auch 2018 wurde der Haushalt vom Landratsamt Unterallgäu nur unter dieser Auflage genehmigt. Auch in den Vorjahren wurde auf den unterdurchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 240% hingewiesen. Ebenso auf die Nachteile bei den erhaltenen Schlüsselzuweisungen und der zu bezahlenden Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage. Dies kommt von dem Nivellierungshebesatz von 310%. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz unter dem Nivellierungshebesatz bleibt der Stadt weniger netto. Die Steuerkraft lag 2018 weit unter dem Landesdurchschnitt, der Schuldenstand deutlich über dem Landesdurchschnitt. Schon 2018 war der Blick in die Zukunft besorgniserregend aufgrund anstehender Investitionen in den Folgejahren von ca. 15 Millionen EUR und einer voraussichtlichen Kreditaufnahme von ca. 9 Millionen EUR.

Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband fordert in seinen Prüfberichten mindestens einen Gewerbesteuerhebesatz von 310%, wegen der Haushaltskonsolidierung besser 319 %.

Wie man die Finanzlage in Bad Wörishofen so schildern kann, wie sie Welzel, Götzfried und Bahle-Schmid schildern, ist angesichts der Warnungen der Kommunalaufsicht und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes nicht nachvollziehbar. Nach 6 Sitzungen ist immer noch kein Haushalt 2019 verabschiedet, was die Schwierigkeiten klar belegt. Erst nachdem der Stadtrat eine Streichliste beschloss, konnte der Ausgleich des Ergebnishaushaltes erreicht werden. Die Schulden der Stadt werden nicht getilgt, sondern sollen voraussichtlich zum 31.12. 2019 auf rd. 16,5 Mio. Euro steigen. Immerhin schaffen die Stadtwerke und der Interkommunale Gewerbepark die Tilgung ihrer Schulden.

Der Erste Bürgermeister Gruschka hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass er die Einnahmemöglichkeiten der Stadt ausschöpft ohne die freiwilligen Leistungen für das Kur- und Tourismuswesen, das Freibad, die Eishalle, die Vereinsförderung oder die Unterstützung von Kirchenrenovierungen zu streichen.

Wenn Welzel, obwohl der Stadtrat noch nicht einmal einen Antrag auf die neuen Stabilisierungshilfen gestellt hat, bereits von der Erschütterung der Grundfesten unseres Gemeinwesens spricht, ist das Panikmache im Vorwahlkampf. In das gleiche Horn bläst der ehemalige Wirtschaftsminister Pschierer, der 2008 Bürgermeister Holetschek in der Presse warnte, die Gewerbesteuer  von 330 über 290 auf 230% zu reduzieren. Woher der Sinneswandel?

Der Bürgermeister kann weder den Haushalt allein konsolidieren, noch ohne Beschluss des Stadtrates den Gewerbesteuerhebesatz erhöhen, noch das Freibad schließen und auch keine Grundstücke verkaufen. Das Märchen vom mächtigen Bürgermeister geht an den Realitäten der Bayerischen Gemeindeordnung vollkommen vorbei. Danach ist der Bürgermeister nämlich nur für laufende Angelegenheiten zuständig.

Der Bürgermeister will den Kur- und Tourismusbetrieb, das Freibad, die Eishalle und die Vereinsförderung erhalten!

Bürgermeister und Stadtrat sind verpflichtet Einnahmemöglichkeiten zu suchen und auszuschöpfen. Zu diesen Einnahmemöglichkeiten gehören auch Stabilisierungshilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Es gäbe diese Mittel nicht, würde die Staatsregierung sie nicht für notwendig erachten. Durch einen Antrag auf die neuen Stabilisierungshilfen gehen weder Lichter aus, noch ist das marketingtechnisch eine Katastrophe, wie Pschierer die Angelegenheit unnötigerweise hochspielt. Die fachliche Kompetenz des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wird auch Pschierer nicht anzweifeln wollen.

Aus meiner Sicht würde ein Antrag auf die neue Stabilisierungshilfe mit dem Bekenntnis des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung zur Klärung der tatsächlichen Finanz- und Wirtschaftslage der Stadt Bad Wörishofen beitragen. Möglicherweise kann durch Stabilisierungshilfen die Stadt ihre Schulden zurückführen und so ihre finanziellen Spielräume wiedergewinnen. Diese finanziellen Spielräume wird sie in den kommenden Jahren brauchen. Wird der Antrag von der Staatsregierung abgelehnt, darf von stabilen Verhältnissen ausgegangen werden. Dann wäre die Notwendigkeit zu prüfen, ob die Haushaltskonsolidierung noch fortgesetzt werden muss. Wird dem Antrag stattgegeben kann der Stadtrat immer noch entscheiden, ob die Auflagen für ihn akzeptabel sind. Die Chance sollte die Stadt nicht verspielen.

Ungeheuerlich sind die Ausführungen von Welzel, er habe Götzfried eingeladen, als „Zeichen eines über Fraktionsgrenzen vertrauensvollen Verhältnisses“. Götzfried ist seit langem bei dem Freie Wählervereinigung Bad Wörishofen e.V. ausgetreten. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Hützler hat aber keine Einladung erhalten.