In der Kämmerei/Steuerabteilung von Bad Wörishofen herrschen keine „Türkheimer Verhältnisse“

Stellungnahme zum Artikel der Mindelheimer Zeitung vom 06.04.2019 mit der Schlagzeile „Steuern: Zweites Türkheim verhindern“ von dem Vorsitzenden der Stadtratsfraktion der Freien Wähler Wolfgang Hützler.

Die Frage, wie „schlimm ist es wirklich im Steueramt“ stellt sich gar nicht, denn Bürgermeister Gruschka hat bereits durch Frau Stadtkämmerin Ullrich den Stadtrat in nicht öffentlichen Sitzungen informiert. In nicht öffentlichen Sitzungen deshalb, weil die Ursache   mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Erkrankung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters liegt. Obwohl Personalsachen nicht öffentlich zu behandeln sind, wurden Informationen der Mindelheimer Zeitung zugespielt die zu Pressanfragen führten.

Die Fragesteller beschädigen damit das Ansehen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin in unserer Kämmerei, da angesichts der Größe der Steuerabteilung Rückschlüsse auf deren Person möglich sind. Der arbeitsrechtliche Grundsatz „Arbeitnehmer nicht in ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu behindern“ wird mit Füßen getreten. Und das vom Zweiten Bürgermeister Welzel, der auch noch Rechtsanwalt ist.

Ein schäbiges Wahlkampfmanöver der Troika Welzel, Ibel und Dr. Hofer auf dem Rücken des Personals der Stadt Bad Wörishofen. Welzel ist seit 2014 Zweiter Bürgermeister und vertritt den Ersten Bürgermeister bei dessen Abwesenheit oder sonstigen, ihm übertragenen Dienstgeschäften. Es darf davon ausgegangen werden, dass er während der Abwesenheitsvertretung des Ersten Bürgermeisters auch mit der Problematik befasst war, da diese immer wieder besprochen werden musste. Auch die Mitglieder des Stadtrates haben immer wieder Gespräche mit der Dienstvorgesetzten Frau Stadtkämmerin Ullrich geführt.  Die drei Fraktionsvorsitzenden Welzel, Ibel und Dr. Hofer müssen wissen, dass sie ihre nicht öffentlichen Kenntnisse in Personalsachen nicht weitergeben dürfen. Der Erste Bürgermeister und die Leiterin der Kämmerei dürfen ebenso nicht mehr sagen. Deshalb wird herumschwadroniert und mit dem haltlosen Vergleich mit Türkheim Verunsicherung in der Bevölkerung produziert.

Die Situation in Bad Wörishofen ist mit Türkheim nicht vergleichbar, da schon die ersten Anzeichen für Probleme bei der Sachbearbeitung erkannt wurden und reagiert wurde. Aufgrund seiner Ausbildung als Fachanwalt für Steuerrecht und seit dem Vorfall in Türkheim ist Bürgermeister Gruschka besonders vorsichtig. Seit dem Vorfall in Türkheim sind alle Bürgermeister besonders vorsichtig. Auch wenn bei Abgaben besonders sorgfältig gearbeitet werden muss, müssen selbstverständlich die Rechte der Arbeitnehmer im Krankheitsfall beachtet werden. Auch dies sollte Herr Welzel als Rechtsanwalt wissen. In Bad Wörishofen ist zudem nach Überprüfung durch die Kämmerei kein Schaden eingetreten und nach deren fachlicher Einschätzung können die Rückstände noch fristgerecht bearbeitet werden.

Geradezu unsinnig ist die Behauptung der Troika, dass „wer auf die Verjährung schauen müsse, am zeitlichen äußersten Limit arbeitet“. Im gesamten Rechtsleben und auch bei einer Stadt muss immer die Verjährung geprüft werden. Deshalb müssen bei allen eingehenden Fristsachen die Verjährungsfristen berechnet, in einem Fristenkalender eingetragen werden, überwacht werden und erst nach Erledigung gestrichen werden.

Da der Stadtrat bereits informiert wurde, bringt eine Sondersitzung nichts außer zusätzlichen Kosten. Sollten Personalentscheidungen notwendig sein, für die der Stadtrat zuständig ist, können diese in der nächsten Stadtratssitzung beraten und entschieden werden, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

Die Frage, wieso ausgewählte Stadträte erst jetzt Einsicht in die Organisationsuntersuchung erhalten, erstaunt in diesem Zusammenhang. Offensichtlich haben die Drei immer noch nicht realisiert, dass der Bürgermeister Recht hatte das Organisationsgutachten nicht herauszugeben. Der Stadtrat hat keinen Herausgabeanspruch. Das Akteneinsichtsrecht des Stadtrates hat der Bürgermeister nie in Zweifel gezogen. Herausgabe und Einsichtnahme sind nun einmal zwei Paar Stiefel.

Auch dies hätte Herr Welzel als Rechtsanwalt seinen Kollegen Ibel und Dr. Hofer erklären müssen.